Wert von Immobilien

Wer Immobilien sein eigen nennt, weiß in der Regel welchen Wert sie haben oder zumindest ungefähr. Wenn er es nicht weiß, kann er den Wert ermitteln lassen. Dies tätigt in der Regel ein Gutachter oder Sachverständige. Wenn Sie Immobilien kaufen oder verkaufen möchten, lassen Sie vom Gutachter ein Verkehrswertgutachten erstellen. Damit haben Sie alles Schwarze auf Weiß und können gelassen in die Verhandlungen treten. Auch Sachverständige übernehmen die Wertermittlung einer Immobilie. Es solches Gutachten empfiehlt sich bei Finanzierungen oder Vermögensstreitigkeiten, etwa Erbfällen oder noch öfter bei Scheidungen. Manche Personen benötigen einen Gutachter für Gesellschafteranteilsbewertungen oder die Steuer und Bilanzierung. Es sind unterschiedliche Einsatzgebiete, die für eine Bewertung in Frage kommen und oft bestimmten gesetzlichen Vorschriften entsprechen müssen.

Der Sachverständige hält sich bei der Bewertung der Immobilien an die nationalen oder internationalen Vorschriften, die je nach Gebrauch unterschiedlich sind. Es gibt genügend Anbieter auf dem Markt, die sich auf bestimmte Fälle spezialisiert haben oder alles abdecken. Hier nimmt jeder einen Gutachter vor Ort, der die Immobilien besichtigen kann und keine langen Anfahrtswege benötigt. So bleibt das Ganze finanziell im Rahmen. Aber Sie haben ein objektives Gutachten vorliegen, das nicht selten vorgeschrieben ist.

Wer möchte, kann sich durch Sachverständige einen Energieausweis ausstellen lassen. So haben Sie Schwarz auf Weiß ein Dokument, das Sie zu Ihren Gunsten verwenden können. Der Gutachter macht eine Bestandsaufnahme vor Ort, stellt bauphysikalische und energetische Berechnungen an und bewertet die Energieverluste von Immobilien. Sie werden in eine Energieeffizienzklasse eingestuft und wer möchte, kann sich vom Gutachter Modernisierungshinweise geben lassen, die sich an die gesetzlich vorgegebenen Muster halten. Im Zuge der Energiekrise erhalten Immobilien dadurch eine Wertsteigerung, die sich im Verkaufspreis schnell und deutlich bemerkbar macht. Sachverständige sind hier kein Muss, aber sinnvoll soll für jeden Immobilienbesitzer, egal in welchem Teil der Bundesrepublik seine Immobilie steht.