Der Eintrag ins Grundbuch

Ein Grundstück muss hinsichtlich seines Rechtsverhältnisses genau eingestuft sein. Dies geschieht durch die Grundbucheintragung. Das Grundbuch ist ein öffentliches Verzeichnis für Grundstücke. Dort ist in der “ersten Abteilung” eingetragen, wer Eigentümer eines Grundstücks ist. In der “zweiten Abteilung” ist vermerkt, ob Rechte anderer oder Belastungen (z.B. Hypotheken) vorhanden sind, ist das Grundstück dadurch in der Weiterlesen…